Pauschal Extrabeträge für USB-Sticks, Festplat- ten, Stand-PCs, Laptops, Tablets oder Handys einzuheben, wird sich nachteilig auf den Wirt- schaftsstandort Öster- reich auswirken.

ussten Sie schon, W dass beim Kauf eines USB-Sticks auch die Musik- industrie mit verdient? Nicht, dass Sie irgendeine Form der Gegenleistung zu erwarten hät- ten. Es reicht allein der Umstand, dass Sie Speicherplatz gekauft haben. Die waghalsige Argumen- tation lautet nämlich: Wenn Sie beispielsweise ein Handy oder einen Laptop kaufen, dann wer- den Sie dort auch umgehend Pri- vatkopien, beispielsweise ihrer Lieblingsmusik, abspeichern. Laut der Musikindustrie ist das offenbar ein zwanghaftes menschliches Verhalten, und da- her haben alle Konsumenten schon beim Kauf eine Festplat- tenabgabe, auch „Handy- und Computersteuer“ genannt, zu entrichten – und diese fällt mit kolportierten sechs Prozent recht saftig aus.
Konkret handelt es sich dabei

um eine Ausweitung der in den 1980er-Jahren eingeführten „Leerkassettenvergütung“. Die- se Steuer auf Videokassetten oder CD-Rohlinge war damals zumindest noch teilweise ge- rechtfertigt, weil die Nutzung dieser Datenträger auf der Hand lag und nicht viel Spielraum ließ.

Diesen Gedanken nun aber in Form einer Steuer auf alle Geräte umzulegen, die über einen Spei- cher verfügen, ist allerdings un- zulässig. Denn Geräte, die über einen Speicher verfügen, können zwar für Privatkopien verwendet werden, zu rund 95 Prozent wer- den sie allerdings für andere Zwecke genutzt, wie z.B. als Arbeitsgerät. Spätestens hier drängt sich die Frage auf: Für welche Leistung des Künstlers soll ich beim Kauf eines neuen Laptops nun bezahlen?

Geld raffen, wo es nur geht

Extrakosten pauschal für USB- Sticks, Festplatten, Stand-PCs, Laptops, Tablets oder Handys zu berechnen, ist alles andere als treffsicher und daher nicht mehr mit einer Leerkassettenvergü- tung argumentierbar. Die Ambi- tionen einer Festplattenabgabe resultieren hauptsächlich aus der Tatsache, dass die Musikindus- trie die rückläufigen Einnahmen

aus der Leerkassettenvergütung wettmachen will. Die Vergütung der Privatkopie ist ein gutes Recht, allerdings bitte ver- brauchsorientiert und zielgrup- pensicher. Sie kann heute nicht einfach aus der Vergangenheit abgeleitet werden und für alle Zeiten so fortgeschrieben wer- den.

Noch eine Belastung mehr

Egal ob Groß-, Mittel- oder Klein- unternehmen oder Konsumenten – die geplante Festplattenabgabe bedeutet eine weitere finanzielle Belastung für alle, ohne nach- weisbare Gegenleistung. Was wird die Folge sein? Unterneh- men wie Konsumenten greifen künftig auf billigere Angebote aus dem Ausland zurück. Das bedeu- tet drastische Einnahmenverluste bei zahlreichen heimischen Un- ternehmen, was letztendlich den Wirtschaftsstandort Österreich schwächt. Die Politik ist gefor- dert, diesem Schildbürgerstreich einen Riegel vorzuschieben.

Wissensbasierte Dienstleister sind bereits für rund 15 Prozent der Wiener Wirtschaftsleistung verantwortlich. Allen voran steht dabei die Informationstechnologie. So erwirtschafteten die knapp 12.000 Wiener IT-Dienstleister vergangenes Jahr gemeinsam rund 11 Mrd. Euro – damit wurde sogar der Wiener Tourismus um das Dreifache überflügelt. Zudem handelt es sich bei der IT um eine vergleichsweise junge Branche mit guten Chancen für unseren Nachwuchs.

Dass die IT eine wichtige Lebensader der österreichischen Volkswirtschaft darstellt, steht also außer Frage. Umso mehr ärgert es mich, dass den Unternehmen das Leben hierzulande unnötig schwer gemacht wird. Das Problem ist die Rückständigkeit des heimischen Arbeitsrechtes. Hier hinkt das Recht der Arbeitsrealität massiv hinterher, was dem konkurrenzgeplagten IT-Sektor zu schaffen macht und vermehrt dazu führt, dass IT-Unternehmen ihren Standort ins Ausland verlegen.

SELBSTÄNDIGKEIT ALS WERTVOLLES GUT

Die Bevormundung geht so weit, dass heute immer mehr Selbstständige gegen ihren Willen in ein Dienstverhältnis gedrängt werden. Das ist auch bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich und die von den Gebietskrankenkassen eingeforderten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge belaufen sich dabei schnell auf zehntausende Euro. Das gefährdet das Unternehmen des Auftraggebers, verhindert weitere Aufträge für den freien Dienstleister und schadet dem gesamten Wirtschaftsstandort Wien. Grund dafür ist, dass Gesetze – Stichwort Werkvertrag – zur Anwendung kommen, deren Ursprung noch in der Monarchie liegt. Die Art und Weise des Arbeitens hat sich mittlerweile allerdings stark verändert. In einer modernen Dienstleistungsgesellschaft sind vorwiegend Knowhow und Kreativität statt Muskelkraft und handwerkliches Geschick gefragt.

„NINE TO FIVE“ NICHT ZEITGEMÄSS

Schutz für jene, die ihn brauchen, ist wichtig und richtig, aber die wirklich Schutzbedürftigen sind in unserer Branche nicht zuhause. So wollen etwa 96 Prozent aller Selbstständigen in den Bereichen IT, Buchhaltung und Unternehmensberatung nichts von ihrer Unabhängigkeit einbüßen. Vor allem junge Leute genießen es, ihr eigener Chef zu sein und sich die Arbeitszeiten frei einzuteilen – „Nine to Five“ ist ein Auslaufmodell. Gerade in der IT ist die Präsenzkultur am Arbeitsplatz überholt.

Was wir brauchen, ist der Mut zu Reformen und klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die auch auf die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt Rücksicht nehmen. Vertreter aller in der Fachgruppe vertretenen Fraktionen ziehen dabei an einem Strang und fordern eine moderne Neuinterpretation der Werkverträge.

57 Prozent der Mitarbeiter in österreichischen Unternehmen verwenden ihre eigenen Smartphones für dienstliche Zwecke. Für IT-Security gibt es noch immer wenig Bewusstsein.

Für mehr als die Hälfte der Unternehmen ist es selbstverständlich, dass ihre Mitarbeiter eigene Devices dienstlich in vollem Ausmaß nutzen. Das ergab eine Blitzumfrage der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) Wien, die österreichische IT-Experten gefragt hat, wie ihre Kunden mobile Endgeräte im Job nutzen. Die Umfrage liegt der futurezone vor.

Weniger Mails

Kommuniziert wird außerdem nicht mehr so häufig per E-Mail, sondern andere Kommunikationskanäle wie WhatsApp oder Facebook. E-Mail und Webbrowser zählen zwar noch zu den Standard-Anwendungen, aber sie werden auf mobilen Endgeräten weniger genutzt als im Vergleichsjahr 2014. Nur noch 77 Prozent fragen ihre E-Mails via Mobilgerät ab. 2014 waren es noch 90 Prozent.

„Das war das überraschendste Ergebnis der Umfrage“, sagt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT Wien, im futurezone-Gespräch. „Diese Entwicklung könnte einerseits damit begründet werden, dass Arbeitnehmer mittlerweile verstärkt auf eine ausgewogenere Work-Life-Balance achten. Andererseits könnte der Rückgang aber auch darauf zurückzuführen sein, dass User eher spezialisierte Apps verwenden, und von alternativen Kommunikationskanälen wie Facebook und WhatsApp anstelle von E-Mail Gebrauch machen“, so Puaschitz hinzu.

Cloud-Storage

Diese Umfrage ergab zudem, dass sich rund 60 Prozent auf mobiles Cloud Storage im Unternehmensalltag verlassen. Vor zwei Jahren waren das noch die Hälfte. Auch bei der Nutzung von Social Media-Plattformen gab es einen Anstieg von 33 Prozent auf 62 Prozent.

Abgefragt wurde auch, ob sich Unternehmen bewusst seien, dass aktuelle Entwicklungen wie Cloud Storage, Social Media und privates Mobile Device Management auch neue Herausforderungen im Bereich Sicherheit mit sich bringen. Die erschreckende Antwort: 40 Prozent haben dafür noch kein Bewusstsein, geschweige denn Maßnahmen gesetzt. Die Zahl der Nutzer, die sich zumindest bewusst ist, dass man via Social Media ausspioniert werden, oder über das private Smartphone heikle Firmendaten abfragen kann, ist zwar um 14 Prozent gestiegen, aber für Puaschitz nicht ausreichend.

Wenig Bewusstsein für IT-Security

„Das Problem bei mobilen Endgeräten liegt darin, dass sich diese nicht, wie stationäre Geräte, in den Räumen der Unternehmen befinden, sondern über öffentliche Netze kommunizieren. Die Einbindung in das bestehende Sicherheitsmanagement stellt also eine besondere Herausforderung dar“, erklärt Puaschitz, der sich dafür einsetzt, dass das Bewusstsein in diesem Bereich weiter steigt.

„Wir haben in Österreich zwar eine Qualitätsbewegung bei der Hardware und lassen wieder Dinge reparieren, wenn sie kaputt sind, aber bei der Cloud Storage entscheiden sich viele nach wie vor für das billigste Produkt, ohne zu schauen, ob dahinter etwa ein österreichischer Anbieter steht“, sagt der UBIT-Obmann. „Dabei sollten wir gerade hier nicht darauf warten, dass etwas Größeres passiert, sondern sollten vorher handeln.“

Mehr eigene Apps

Aufgeholt wurde im Vergleich zu 2014 im Bereich eigener Apps. Waren es 2014 noch 20 Prozent der Kunden die eigene Apps betreiben, so hat sich diese Zahl bereits mehr als verdoppelt. Auch im Bereich responsiver Websites konnte der Rückstand wettgemacht werden.

66 Prozent der Befragten geben an, dass ihre Kunden eine eigene Website im responsive Design betreiben. 2014 verfügte ausschließlich die Hälfte davon über Websites, die auf Eigenschaften des jeweils benutzten Endgeräts reagieren können. „Diese Entwicklung unterstreicht den Trend, dass Mobile Devices nicht nur im Privatleben, sondern auch im Berufsalltag immer relevanter werden“, erklärt Puaschitz.

Handy-Signatur im Aufwind

Weitere Ergebnisse: Während im Jahr 2014 nur 18 Prozent vom mobilen Fuhrparkmanagement Gebrauch machten, hat sich diese Zahl in der Zwischenzeit mehr als verdreifacht. Ebenso ist die Verwendung der Handysignatur in den vergangenen zwei Jahren sprunghaft, von 13 Prozent auf 54 Prozent Nutzungsrate, angestiegen. „Mobile Endgeräte unterstützen Unternehmen im Alltag und helfen dabei, diesen effizienter zu gestalten. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Geräte für immer mehr Belange eingesetzt werden“, so Puaschitz.

Junge Unternehmen haben es in Österreich nicht einfach. Kreditklemme, hohe Abgaben und zu wenig Mut haben schon so manchen gebremst. Dennoch lohnt es sich immer mehr, ein eigenes Business zu gründen, wie Mag. Martin Puaschitz, Vorsitzender der Jungen Wirtschaft Wien, im Gespräch mit ZukunftBranchen betont.

Was sind die drei größten Herausforderungen, wenn sich jemand selbstständig machen will?
Eine der größten Herausforderungen ist es sicherlich, dass man über den eigenen Tellerrand hinausschauen muss. Das heißt, es ist großartig, eine Geschäftsidee zu haben – gerade auf dem Weg in die Selbstständigkeit muss man sich aber mit vielen Themen auseinandersetzen: angefangen von der Unternehmensform, über die Finanzierung, die Erstellung eines Businessplans bis hin zu Buchhaltung, Mitarbeiterführung und vieles mehr. Die zweite Herausforderung ist sicherlich die Selbstkontrolle – gerade in einer Ein-Personen-Gesellschaft ist es wesentlich, die richtige Balance zu finden, die Motivation zu behalten und sich gleichzeitig nicht völlig auszupowern. Der dritte Punkt betrifft die Finanzierung: diese muss gut aufgestellt werden – und es ist beispielsweise wichtig, nicht auf Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Einkommensteuern zu vergessen und somit das Unternehmenskapital nicht mit privatem Geld zu verwechseln.

Welche Rolle spielen finanzielle Möglichkeiten bzw. Banken?
Finanzierung ist ein wesentlicher Punkt, der auf jeden Fall geklärt sein muss, bevor ich in die Selbstständigkeit starte. Dabei gibt es durchaus interessante Möglichkeiten, um das finanzielle Potenzial als Jungunternehmer entsprechend vorzubereiten. Banken bieten hier klassische Möglichkeiten an, oftmals sind es aber auch die „3 F“ die Finanzieren: Friends, Family & Fools. Um mehr Möglichkeiten zu haben, macht die Junge Wirtschaft sich dafür stark, dass auch Crowdfunding eine zusätzliche Möglichkeit darstellt und in Österreich attraktiv angeboten wird.

In welchen Branchen bzw. Berufen gibt es aktuell gute Möglichkeiten?
Hierauf kann man natürlich per se keine Antwort geben. Unternehmertum verbindet wohl zwei Dinge maßgeblich: Das eine ist die Leidenschaft, das andere ist das Tun an sich. Wer leidenschaftlich und gerne arbeitet, bringt meistens auch bessere Produkte und spannendere Dienstleistungen auf den Markt – und das schätzen Kunden entsprechend. Somit kommt auch automatisch der passende Erfolg. Sein Unternehmen darauf aufzubauen, wo augenscheinlich das meiste Geld oder die meisten Kunden zu holen sind, ist vielleicht für langjährige Unternehmer eine Möglichkeit, sollte aber nicht gerade das erste Ziel sein, dass man sich selbst setzt.

Martin Puaschitz ist der jüngste Chef einer Wirtschaftskammer-Fachgruppe in Österreich. Einiges geht dem Wiener Ubit-Obmann gegen den Strich, vor allem schwammige Gesetze.

„Klare Regeln sind wichtig“, sagt Martin Puaschitz, neuer Wiener Obmann der Wirtschaftskammer-Fachgruppe Unternehmensberater, Buchhalter und IT-Dienstleister (Ubit), im Gespräch mit dem WirtschaftsBlatt. „Viele Dinge, die Wirtschaftstreibende ärgern, sind ungenaue Angaben“ – vor allem in der Gesetzgebung.

Klare Regeln fordert Puaschitz etwa in Sachen Dienst- und Werkverträge ein. „Dazu haben wir mit Abstand die meisten Anfragen von Unternehmen in der Fachgruppe.“ Oft hätten selbstständige Berater das Problem, dass die Gebietskrankenkasse auf Anstellung pochen würde – etwa weil Dienstleister Betriebsmittel des Auftragsgebers verwenden. „Viele, vor allem große, Auftraggeber wollen aus Sicherheitsgründen nicht, dass der IT-Berater bei Projekten mit den eigenen Betriebsmitteln arbeitet. Die sagen: ,Wenn du an unserem System programmierst, musst du das hier(in der Firma des Auftraggebers, Anm.) tun‘“, sagt Puaschitz, und weiter: „Was der Berater verkauft, sind nicht seine Betriebsmittel, sondern sein Hirnschmalz.“

Dabei ginge es auch um die Auslegung der Gesetze. Puaschitz: „Es wäre schön, wenn die Gebietskrankenkasse erkennen würde, dass sich die Arbeitswelt geändert hat.“ Der 32-jährige ortet „eine Schlechterstellung“ von Ein-Personen-Unternehmen (EPU): „Es ist bezeichnend, dass das ausgerechnet bei IT-Dienstleistern und Beratern passiert, da zahlt es sich offenbar aus.“ Es handle sich eigentlich um „Schutzgesetze“, damit jemand „nicht ausgebeutet“ werde, das sei prinzipiell gut. „Wenn jemand selbst keine Anstellung will, dann sollte man es aber so lassen.“

Krankenkasse kontert

In der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) sieht man das anders: „Es kann keine Rede davon sein, dass die WGKK Personen in Anstellungen drängt. Bei der Thematik geht es vielmehr darum, dass Personen in der Art und Weise beschäftigt und versichert werden, wie es für sie gesetzlich vorgesehen ist“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der WGKK. Die weitere Stellungnahme im vollen Wortlaut:

„Die WGKK hat kein Problem damit, wenn Menschen selbstständig tätig sind. Vorausgesetzt: Es werden die entsprechenden Kriterien, nämlich persönliche Unabhängigkeit (z.B. keine Bindung an fixe Arbeitszeiten und an einen vorgegebenen Arbeitsort, keine persönliche Arbeitsverpflichtung, keine Kontrollunterworfenheit oder Weisungsfreiheit) erfüllt. In der Regel werden von den Beschäftigten Dienstleistungen und keine Werke gefordert, wie es bei Selbständigen der Fall ist.

Bei den regelmäßig stattfindenden Prüfungen ergibt sich aber oft ein anderes Bild. Unsere Prüferinnen und Prüfer treffen Personen an, die ein freies Dienstverhältnis oder einen Werkvertrag abgeschlossen haben, aber dennoch mit fixen Arbeitszeiten, einem fixen Arbeitsort, der Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung und Weisungsgebundenheit konfrontiert sind. Die gelebte Praxis ist also eine andere als sie am Papier dargestellt wird – und bei den Prüfungen wird die Arbeitsrealität kontrolliert. Werden Missstände entdeckt, werden diese beseitigt; nicht zuletzt weil es auch um das Geld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Ist eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer angestellt, zahlt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen Teil der Sozialversicherungsabgaben. Bei einer/einem Selbstständigen entfällt dieser Anteil logischer Weise und der/die Selbstständige muss für alle Sozialversicherungsabgaben selbst aufkommen.

In den vergangenen Jahren haben wir leider feststellen müssen, dass in vielen Branchen (z.B. Callcenter, Werbung und Promotion, Medien, Erwachsenenbildung) Personen in die Scheinselbstständigkeit gedrängt wurden und so die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer prekäre Arbeitsverhältnisse haben/hatten. Für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hat dieses Vorgehen – wie bereits gesagt – einen großen finanziellen Vorteil, da er/sie nicht an die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (zB Arbeitszeitgesetz, Kollektivvertrag) gebunden ist und darüber hinaus beträchtliche Kosten spart.

Abschließend möchten wir mit Nachdruck festhalten, dass wir uns bei unseren Prüfungen ausdrücklich an die Vorgaben des Gesetzgebers und die geltende Rechtsprechung halten.“

Registrierkassenpflicht

Auch bei der Registrierkassenpflicht fordert Puaschitz Rechtssicherheit und klare Regeln ein – vor allem bei der elektronischen Sicherung. Die Registrierkassenpflicht gilt ab 2016, die Verpflichtung zur elektronischen Sicherung ab 2017. „Wenn ein IT-Dienstleister um 25.000 bis 30.000 € bei einem Kunden ein Registrierkassensystem installiert und das System passt 2017 nicht mehr, weil sich die Gesetzeslage oder die Schnittstellen geändert haben, wird sich der Kunde beim Dienstleister schadlos halten.“ Für viele sei das ein hohes Risiko.

Und auch die Festplattenabgabe sei im Hostingbereich schwammig. Ob Mitarbeiter einer Firma, die Daten bei einem Hosting-Anbieter speichert, Musik in ihrem Webspace ablegen, könnte vom Hosting-Anbieter nicht kontrolliert werden.

Bei den Buchhaltern ortet Puaschitz eine Benachteiligung gegenüber Steuerberatern: „Ein Buchhalter, der eine Bilanz erstellt, darf sie selbst nicht einreichen, sondern nur ein Steuerberater.“ Warum jemand einen Antrag stellen dürfe, und ein anderer nicht, sei nicht klar.