Die Festplattenabgabe ist alles andere als zeitgemäß

Pauschal Extrabeträge für USB-Sticks, Festplat- ten, Stand-PCs, Laptops, Tablets oder Handys einzuheben, wird sich nachteilig auf den Wirt- schaftsstandort Öster- reich auswirken.

ussten Sie schon, W dass beim Kauf eines USB-Sticks auch die Musik- industrie mit verdient? Nicht, dass Sie irgendeine Form der Gegenleistung zu erwarten hät- ten. Es reicht allein der Umstand, dass Sie Speicherplatz gekauft haben. Die waghalsige Argumen- tation lautet nämlich: Wenn Sie beispielsweise ein Handy oder einen Laptop kaufen, dann wer- den Sie dort auch umgehend Pri- vatkopien, beispielsweise ihrer Lieblingsmusik, abspeichern. Laut der Musikindustrie ist das offenbar ein zwanghaftes menschliches Verhalten, und da- her haben alle Konsumenten schon beim Kauf eine Festplat- tenabgabe, auch „Handy- und Computersteuer“ genannt, zu entrichten – und diese fällt mit kolportierten sechs Prozent recht saftig aus.
Konkret handelt es sich dabei

um eine Ausweitung der in den 1980er-Jahren eingeführten „Leerkassettenvergütung“. Die- se Steuer auf Videokassetten oder CD-Rohlinge war damals zumindest noch teilweise ge- rechtfertigt, weil die Nutzung dieser Datenträger auf der Hand lag und nicht viel Spielraum ließ.

Diesen Gedanken nun aber in Form einer Steuer auf alle Geräte umzulegen, die über einen Spei- cher verfügen, ist allerdings un- zulässig. Denn Geräte, die über einen Speicher verfügen, können zwar für Privatkopien verwendet werden, zu rund 95 Prozent wer- den sie allerdings für andere Zwecke genutzt, wie z.B. als Arbeitsgerät. Spätestens hier drängt sich die Frage auf: Für welche Leistung des Künstlers soll ich beim Kauf eines neuen Laptops nun bezahlen?

Geld raffen, wo es nur geht

Extrakosten pauschal für USB- Sticks, Festplatten, Stand-PCs, Laptops, Tablets oder Handys zu berechnen, ist alles andere als treffsicher und daher nicht mehr mit einer Leerkassettenvergü- tung argumentierbar. Die Ambi- tionen einer Festplattenabgabe resultieren hauptsächlich aus der Tatsache, dass die Musikindus- trie die rückläufigen Einnahmen

aus der Leerkassettenvergütung wettmachen will. Die Vergütung der Privatkopie ist ein gutes Recht, allerdings bitte ver- brauchsorientiert und zielgrup- pensicher. Sie kann heute nicht einfach aus der Vergangenheit abgeleitet werden und für alle Zeiten so fortgeschrieben wer- den.

Noch eine Belastung mehr

Egal ob Groß-, Mittel- oder Klein- unternehmen oder Konsumenten – die geplante Festplattenabgabe bedeutet eine weitere finanzielle Belastung für alle, ohne nach- weisbare Gegenleistung. Was wird die Folge sein? Unterneh- men wie Konsumenten greifen künftig auf billigere Angebote aus dem Ausland zurück. Das bedeu- tet drastische Einnahmenverluste bei zahlreichen heimischen Un- ternehmen, was letztendlich den Wirtschaftsstandort Österreich schwächt. Die Politik ist gefor- dert, diesem Schildbürgerstreich einen Riegel vorzuschieben.