Online bei wienerzeitung.at: Wir sind selbständig – und das ist auch gut so

Gebietskrankenkassen und Finanzämter erklären Selbständige immer wieder gegen deren Willen auf Grundlage schwammiger Gesetze rückwirkend zu Unselbständigen.

Immer, wenn von Informationstechnologie die Rede ist, richtet die Welt voll Ehrfurcht ihre Blicke nach Kalifornien. Das Silicon Valley gilt als wichtigster Standort der Hightech-Industrie. Apple, Google, Facebook und viele weitere IT-Unternehmen haben dort ihren Sitz. Zudem weht ein Geist durch das Land, der dafür sorgt, dass in den USA Selbständige nicht beneidet werden, wenn sie erfolgreich sind, sondern als Vorbild dienen. IT-Unternehmen sind generell ein wichtiger Multiplikator bei der Schaffung von Jobs. Ich selbst hatte im Jahr 2002 ein IT-Unternehmen in Wien gegründet. Mittlerweile ist diese „One-Man-Show“ zu einer GmbH mit zwölf Mitarbeitern herangewachsen.

Ich bin gerne Unternehmer, und viele andere Betroffene denken ähnlich. Das beweist auch das Wachstum. Vom Jahr 2004 bis Ende September 2019 ist die Zahl der als aktive Selbständige im IT-Bereich tätigen Menschen in Österreich Jahr für Jahr gewachsen. 2004 waren es rund 20.600, heute sind es circa 28.200. Im Bereich Unternehmensberatung gab es damals rund 7550 aktive Mitglieder, heute 20.400, bei den selbständigen Buchhaltungsberufen rund 2000, heute sind es knapp 5500.

Forderung in Höhe von 92.000 Euro

Ein Erwachsenen-Trainer etwa, der immer selbständig tätig sein wollte, erfüllte alle Kriterien eines Werkvertragsnehmers. Er nutzte eigene Betriebsmittel, machte von seinem Vertretungsrecht Gebrauch, lehnte Aufträge auch ab und Ähnliches. Die GKK hatte allerdings alle Argumente vom Tisch gewischt und entschieden, dass es sich um ein fixes Dienstverhältnis handle, und eine Forderung in Höhe von 92.000 Euro geschickt. Einem IT-Spezialisten und einem Internetplattform-Betreiber erging es ähnlich. Manchmal geht die Initiative auch vom Finanzamt aus, und manchmal vertreten beide Seiten auch unterschiedliche Ansichten.

Der Leidensdruck war so groß, dass alle fünf Fraktionen der Wiener Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie bereits ein Konsenspapier erarbeitet haben, das eine einfach Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Arbeit ermöglicht. Wer zum Beispiel mehr als zehn Prozent an einer Gesellschaft besitzt, sollte freiwillig auf Selbständigkeit optieren können. Wer mehr als 25,1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft besitzt, sollte jedenfalls als selbständig gelten, denn sogar Eigentümer von Ein-Personen-GmbHs werden zuweilen zwangsangestellt.

Doch Forderungen sind das eine, Gesetze das andere – und die werden nun einmal im Parlament gemacht. Diese Gesetze schützen Unselbständige richtigerweise auch davor, dass sie gegen ihren Willen auf selbständiger Basis tätig werden. Sie dürfen im Umkehrschluss aber auch nicht dazu führen, dass Selbständige gegen ihren Willen zu Unselbständigen erklärt werden, weil die GKK sie als attraktive Beitragszahler betrachten.

Angesichts des schwammigen § 4 ASVG (2) hat die Rechtsprechung eine Serie von Merkmalen definiert, bei deren überwiegender Erfüllung entweder ein Werkvertrag, freier Dienstvertrag oder echter Dienstvertrag vorliegt. Zu diesen Merkmalen gehören beispielsweise, ob jemand eigene Betriebsmittel nützt, sich vertreten lassen darf oder ob Arbeitsort und Arbeitszeit vorgegeben sind. Eine Beurteilung, ob die jeweiligen Kriterien erfüllt sind, ist allerdings nicht immer leicht. Hinzu kommt, dass in erster Instanz oft nicht unabhängige Gerichte entscheiden, ob jemand selbständig, freier oder echter Dienstnehmer ist, sondern GKK und Finanzämter.

Abgabenprüfung nur noch durch die Finanz

Von der Vorgängerregierung wurde beschlossen, dass ab 1. Jänner 2020 die Abgabenprüfung nur noch durch die Finanz erfolgt. Allerdings wurde diese Regelung vom Verfassungsgerichtshof wieder gekippt. Auch die Vorhaben der künftigen Regierung stehen noch in den Sternen. Sicher ist nur eins: Der IT gehört die Zukunft. Und diese Zukunft sollte man den Betroffenen nicht durch bürokratische Hürden verbauen.

Quelle: https://www.wienerzeitung.at/themen/recht/recht/2043373-Wir-sind-selbstaendig-und-das-ist-auch-gut-so.html