NIS-2: Warum Geschäftsleitungsschulungen jetzt Pflicht sind – und was Unternehmen konkret tun müssen
Mit der neuen NIS-2-Richtlinie wird Cybersicherheit endgültig zur Verantwortung der Geschäftsleitung. Was bisher häufig als technisches IT-Thema betrachtet wurde, ist nun klar als Management- und Haftungsthema definiert. Besonders relevant: die verpflichtende Schulung von Geschäftsführung und Leitungsebene.
Viele Unternehmen unterschätzen aktuell noch Tragweite und Umsetzungsaufwand. Genau hier setzt dieser Beitrag an.
Was ist neu an NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen massiv. Neben klassischen KRITIS-Betrieben fallen nun auch viele mittelständische Unternehmen unter die Regulierung – abhängig von Branche, Größe und Bedeutung für Wirtschaft oder Gesellschaft.
Der entscheidende Paradigmenwechsel:
Die Verantwortung liegt nicht mehr primär bei der IT-Abteilung, sondern ausdrücklich bei der Geschäftsleitung.
Schulungspflicht für die Geschäftsleitung – keine Formsache
Ein zentrales Element der NIS-2-Vorgaben ist die verpflichtende Schulung von Geschäftsführern, Vorständen und sonstigen leitenden Organen. Diese Schulung ist keine optionale Weiterbildung, sondern eine rechtlich relevante Pflicht.
Konkret bedeutet das:
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Die Geschäftsleitung muss ausreichendes Wissen über Cyberrisiken besitzen
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Risiken müssen verstanden, bewertet und aktiv gesteuert werden können
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Entscheidungen zu Budget, Organisation und Prioritäten müssen fundiert erfolgen
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Unwissenheit schützt nicht vor persönlicher Haftung
Damit wird klar: Delegation an IT oder externe Dienstleister allein reicht nicht mehr aus.
Welche Inhalte muss eine NIS-2-Schulung abdecken?
Die Schulungspflicht ist bewusst technologieneutral formuliert, stellt aber klare inhaltliche Anforderungen. In der Praxis müssen Geschäftsleitungen zumindest folgende Themen verstehen:
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Grundlagen der NIS-2-Regulierung und der nationalen Umsetzung
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Rollen, Pflichten und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung
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Cyber-Risiken im Kontext der eigenen Geschäftsprozesse
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Risikomanagement und Priorisierung von Sicherheitsmaßnahmen
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Meldepflichten, Incident-Handling und Krisenkommunikation
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Steuerung externer IT-Dienstleister und Lieferketten
Wichtig: Eine rein juristische oder theoretische Schulung ist nicht ausreichend. Der Gesetzgeber erwartet ein praxisnahes, entscheidungsrelevantes Verständnis.
Warum „Alibi-Schulungen“ ein echtes Risiko sind
In der Praxis sehen wir aktuell viele Schnelllösungen: kurze Online-Trainings, PowerPoint-Sessions ohne Unternehmensbezug oder Einmal-Schulungen ohne Wiederholung.
Das ist gefährlich.
Im Ernstfall muss nachweisbar sein, dass die Geschäftsleitung:
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die Risiken verstanden hat
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geeignete Maßnahmen beschlossen hat
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diese Maßnahmen auch umgesetzt und überprüft wurden
Fehlt dieser Nachweis, drohen nicht nur behördliche Strafen, sondern auch persönliche Haftungsfragen gegenüber Gesellschaftern oder Aufsichtsorganen.
NIS-2 richtig angehen: strategisch statt reaktiv
NIS-2 ist kein klassisches IT-Projekt mit Start- und Enddatum. Es handelt sich um einen dauerhaften Governance- und Management-Prozess. Erfolgreiche Unternehmen gehen daher strukturiert vor:
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Klärung der Betroffenheit
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Bewertung der aktuellen Sicherheits- und Organisationsstruktur
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Schulung der Geschäftsleitung mit Bezug zum eigenen Unternehmen
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Ableitung konkreter Maßnahmen und Verantwortlichkeiten
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Laufende Überprüfung, Anpassung und Dokumentation
Wie PIT.at Unternehmen dabei unterstützt
Wir begleiten Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung der NIS-2-Anforderungen – mit Fokus auf Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und rechtliche Sicherheit.
Unsere Schwerpunkte:
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Strukturierte Betroffenheits- und Gap-Analysen
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Praxisorientierte Geschäftsleitungsschulungen mit realen Szenarien
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Übersetzung regulatorischer Anforderungen in klare Management-Entscheidungen
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Technische und organisatorische Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen
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Laufende Begleitung als externer Sparringspartner für Geschäftsführung und IT
Unser Ansatz ist bewusst nicht theoretisch, sondern auf Entscheidungsfähigkeit und Risikosteuerung ausgelegt.
Fazit
Die NIS-2-Richtlinie macht klar:
Cybersicherheit ist Führungsaufgabe – mit klaren Pflichten und realen Haftungsrisiken.
Unternehmen, die jetzt strukturiert handeln, gewinnen nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch echte Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen. Wer abwartet oder auf Minimalmaßnahmen setzt, geht ein unnötiges Risiko ein.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Unternehmen konkret betroffen ist und wie eine sinnvolle Geschäftsleitungsschulung im Rahmen von NIS-2 aussehen sollte, unterstützen wir Sie gerne.

